INTERNATIONAL STEEL NEWS: Argentinien hat die zweite Anti-Dumping-Sunset-Review endgültig zu Chinas Verbindungselementen aus Kohlenstoffstahl gefällt.

Argentinien hat die zweite endgültige Entscheidung der Anti-Dumping-Untergangsprüfung zu Chinas Verbindungselementen aus Kohlenstoffstahl getroffen.

Quelle: Mysteel, 24. September 2021

ABSTRAKT:

Spanisch:Stumpfgeschweißtes Rohrzubehör (Fittings) - Bögen, außer 180°-Bögen und Reduzierbögen, und T-Stücke - aus Kohlenstoffstahl, in verschiedenen Formen, hergestellt gemäß den Standards ASME B16.9 und ASTM A234 oder einem gleichwertigen Standard (IRAM 2607 usw. ), mit Außendurchmessern gleich oder größer als 60,3 mm (Bezeichnung ZWEI ZOLL (2”)) und kleiner oder gleich DREIHUNDERTDREIUNDZWANZIG MILLIMETER (323,8 mm) (Bezeichnung ZWÖLF ZOLL ( 12")) in Standard- und extra schwerer Dicke)

 

Am 22. September 2021 veröffentlichte das argentinische Ministerium für Produktion und Entwicklung die Bekanntmachung Nr. 573/2021, in der es die zweite endgültige Entscheidung der Anti-Dumping-Untergangsprüfung für Verbindungselemente aus Kohlenstoffstahl mit Ursprung in China erließ und die endgültige Entscheidung der Bekanntmachung Nr. 2015 von 2015 aufrechterhielt. 1181 Anti-Dumping-Maßnahmen, weiterhin eine Offshore-Mindestpreisgrenze (FOB) von 4,67 US-Dollar/kg festlegen und einen Antidumpingzoll in Höhe der Differenz zwischen dem Mindestpreis und dem Zolldeklarationspreis auf die Offshore-Produkte erheben Preis der Zollanmeldung.Sie tritt am Datum in Kraft und die Gültigkeitsdauer beträgt 5 Jahre.Bei den betroffenen Produkten handelt es sich um Verbindungselemente aus Kohlenstoffstahl in Standard- oder Ultra-Standarddicke, die gemäß ASME B16.9, ASTM A234 und gleichwertigen Standards (wie IRAM 2607 usw.) hergestellt wurden und einen Außendurchmesser größer oder gleich 60,3 mm und kleiner als haben oder gleich 323,8 mm, ausgenommen 180-Grad-Bögen, Reduzierbögen und T-Stücke aus Kohlenstoffstahl, die Produkte unter den Steuernummern betreffen7307.19.20und7307.93.00des Mercosur.

Am 23. Oktober 2008 leitete Argentinien eine Antidumpinguntersuchung gegen Verbindungselemente aus Kohlenstoffstahl mit Ursprung in China ein.Laut der Bekanntmachung Nr. 11 vom 22. Oktober 2009 hat Argentinien eine endgültige positive Antidumping-Entscheidung für die betroffenen chinesischen Produkte getroffen.Am 26. Oktober 2015 gab das ehemalige argentinische Ministerium für Wirtschaft und öffentliche Finanzen in Übereinstimmung mit der Bekanntmachung Nr. 1181 vom 23. Oktober 2015 eine Ankündigung heraus, die erste Anti-Dumping-Untergangsprüfung zu bejahen und eine endgültige Entscheidung über die betroffenen Produkte zu treffen Dies ist in China der Fall, wo 4,67 USD/ festgesetzt werden. Der FOB-Mindestpreis in Kilogramm wird einen Antidumpingzoll in Höhe der Differenz zwischen dem Mindestpreis und dem Ausfuhrpreis für die betreffenden Produkte erheben, deren FOB-Ausfuhrpreis niedriger als der Mindestpreis ist.Am 15. Oktober 2020 veröffentlichte das argentinische Ministerium für Produktion und Entwicklung die Bekanntmachung Nr. 552/2020, mit der die zweite Anti-Dumping-Sunset-Review-Untersuchung zu den von dem Fall in China betroffenen Produkten eingeleitet wurde.


Postzeit: 24. September 2021